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AGB

1. Anwendungsbereich und Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die vorliegenden Bedingungen regeln die geschäftlichen Beziehungen und rechtlichen Transaktionen zwischen Hackl Consulting GmbH (im Folgenden kurz „Dienstleister“) und ihren Auftraggebern (im Folgenden kurz „Kunde“ und zusammen „Vertragsparteien“).

Diese Bedingungen sind für alle Geschäftstätigkeiten und rechtlichen Beziehungen zwischen Dienstleister und Kunde maßgeblich. Sie finden insbesondere Anwendung auf Dienstleistungen im IT-Management, Erstellung und Wartung von Software, Beratungs-, Schulungs- und Supportdienste in der Datenverarbeitung, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden.

Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht akzeptiert, es sei denn, der Dienstleister stimmt ihnen ausdrücklich und in schriftlicher Form zu. Bei Widersprüchen zwischen den Bedingungen haben die des Dienstleisters Vorrang.

2. Umfang der Dienstleistungen

Der Umfang der zu erbringenden Dienste wird in einem separaten Vertragswerk zwischen den beteiligten Parteien, wie zum Beispiel einem Rahmen-, Werk-, Einzel- oder Softwarelizenzvertrag sowie dazugehörigen Dokumenten, wie einem Lastenheft, präzisiert.

Die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen, Zahlenmaterialien, Software und andere für die Dienstleistung relevante Daten müssen in einem zustandsgemäßen und verarbeitungsfähigen Zustand sein. Der Dienstleister ist nicht dazu angehalten, die eingegangenen Daten und Informationen auf ihren inhaltlichen Wahrheitsgehalt zu überprüfen. Eine Verpflichtung zur Warnung seitens des Dienstleisters bezüglich der Datenqualität besteht nicht. Die Versendung aller Materialien und Unterlagen an den Dienstleister oder zu dessen Betriebsstätten, auch wenn diese nur vorübergehend sind, und zurück, erfolgt auf Kosten und Risiko des Auftraggebers. Dies trifft ebenso auf die Übermittlung von Informationen über elektronische Datenübertragungswege zu.

Im Falle, dass der Auftraggeber eine Modifikation des im Voraus festgelegten Umfangs der Dienstleistung wünscht, wird der Dienstleister die notwendige Mehraufwendung gemäß seinen zum aktuellen Zeitpunkt geltenden Stundentarifen in Rechnung stellen.

3. Durchführung der Dienstleistungen

Die Dienstleistungserbringung erfolgt durch den Dienstleister gemäß den in einem spezifischen Vertrag festgelegten Konditionen und Zeitplänen. Sofern nicht anders vereinbart, entscheidet der Dienstleister über den Ort der Leistungserbringung, welcher entweder in den Räumlichkeiten des Auftraggebers, den Einrichtungen des Dienstleisters oder anderen angemessenen Orten stattfinden kann, einschließlich der Standorte von Subunternehmern. Die Auswahl des Personals, das die Arbeiten ausführt, liegt beim Dienstleister, der ebenfalls befugt ist, externe Dritte für die Aufgabenerfüllung hinzuzuziehen.

Falls keine abweichenden Absprachen getroffen wurden, liegt die Durchführung und Bereitstellung der Daten für Benutzertests oder Programmprüfungen beim Auftraggeber. Diese Tests gehen über Standard-Programmier-, Funktions- und Modultests hinaus und umfassen den gesamten Auftragsumfang. Beide Vertragsparteien tragen die Verantwortung für die Überwachung, Leitung und Kontrolle ihres jeweiligen Personals und etwaiger Subunternehmer während der Leistungsausführung.

Der Dienstleister verpflichtet sich, Daten und Programme gemäß festgelegter Sicherungsintervalle ordnungsgemäß zu sichern. Es werden Systeme von Apple und Microsoft verwendet.

Die Zuständigkeit für das Setzen und die Instandhaltung von Berechtigungen innerhalb der im Leistungsumfang enthaltenen IT-Anwendungen fällt, sofern nicht anders vereinbart, dem Auftraggeber zu. Dies schließt insbesondere die Beachtung von Trennungsprinzipien bei den Berechtigungseinstellungen ein. Der Dienstleister ist nicht dazu verpflichtet, die Einhaltung solcher Trennungsprinzipien zu kontrollieren oder zu überwachen. Sollte der Auftraggeber den Dienstleister zur Unterstützung bei der Aktualisierung von Berechtigungen benötigen, muss eine entsprechende schriftliche Beauftragung erfolgen.

Bildungsaktivitäten wie Schulungen, Workshops und Seminare können, abhängig von der Vereinbarung und dem Umfang, beim Auftraggeber, beim Dienstleister oder an anderen Orten durchgeführt werden. Diese Veranstaltungen können vom Auftraggeber bis spätestens fünf Werktage vor dem angekündigten Termin ohne Kosten storniert werden. Dies gilt nicht für Leistungen, die von Dritten erbracht und nicht rückgängig gemacht werden können. Erfolgt die Stornierung später oder erscheint der Auftraggeber nicht zum Termin, berechnet der Dienstleister den vollständigen Betrag.

Die Verantwortung für die Aufbewahrung von Buchhaltungsunterlagen und die Einhaltung aller damit verbundenen handels- und steuerrechtlichen Vorschriften liegt beim Auftraggeber.

4. Übergabe der Leistungen

Die Vollendung und Übergabe der vereinbarten Dienstleistung wird mit der Annahme durch den Auftraggeber am ausgemachten Ort der Leistungserfüllung wirksam. Sollte der Auftraggeber die fertiggestellte Leistung nicht entgegennehmen, so wird sie mit der Bereitstellung am ausgemachten Ort zum vereinbarten Zeitpunkt als an den Auftraggeber übermittelt betrachtet. Falls eine Zustellung zwischen den Parteien abgesprochen wurde, wird die Dienstleistung mit der Übergabe an den zuständigen Beförderer als übergeben angesehen. Ab diesem Zeitpunkt liegt das Risiko jeglicher Schäden oder des Verlusts beim Auftraggeber.

5. Preise und Fristen

Die Frist für die Erbringung der Leistung setzt ein mit der Annahme des Angebots durch den Auftraggeber, es sei denn, eine andere Vereinbarung liegt vor. Bei einem freibleibenden Angebot beginnt die Frist mit der Bestätigung des Auftrags. Sollte eine physische Ware bearbeitet werden, startet die Frist mit deren Übergabe an den Dienstleister. Verzögerungen, die durch nicht vom Dienstleister zu verantwortende Umstände verursacht werden, wie Naturkatastrophen, Betriebsunterbrechungen, Streiks, Lieferengpässe, behördliche Anordnungen, Verzögerungen durch den Auftraggeber oder ähnliche unvorhersehbare Ereignisse, können zu einer angemessenen Verlängerung der Fristen führen. Teil- oder Vorablieferungen sind möglich, sofern diese für den Auftraggeber wirtschaftlich sinnvoll sind; der Nachweis der Unwirtschaftlichkeit obliegt dem Auftraggeber.

Die Preisgestaltung erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben in Euro, basierend auf der aktuellen Preisliste des Dienstleisters oder den im individuellen Vertrag festgelegten Konditionen.

Die im Vertrag festgelegten Schätzungen für Personentage sowie Material- und Zeitbedarf gelten als unverbindliche Richtwerte, basierend auf einer sorgfältigen Einschätzung des Umfangs der zu erbringenden Leistung. Sollte sich im Verlauf der Dienstleistung herausstellen, dass die ursprünglichen Schätzungen um mindestens 5 % übertroffen werden, informiert der Dienstleister den Auftraggeber darüber. Anschließend erfolgt eine entsprechende Anpassung der Schätzungen sowie der damit verbundenen Kosten.

Die genannten Preise beziehen sich auf den Standort des Dienstleisters. Zusätzliche Kosten, die nicht explizit im Vertrag erwähnt sind, sowie alle anfallenden Steuern, Gebühren und Abgaben werden gesondert berechnet. Reise-, Aufenthalts- und Reisezeitkosten für die mit der Dienstleistung beauftragten Personen trägt der Auftraggeber, sofern die Arbeiten nicht am Standort des Dienstleisters ausgeführt werden.

Bei langfristigen Vertragsbeziehungen, wie Wartungsverträgen, ist der Dienstleister nach einem Jahr berechtigt, Preisanpassungen vorzunehmen, sollte es zu Kostensteigerungen kommen. Preissteigerungen bis zu 5 % pro Jahr gelten als vom Auftraggeber akzeptiert. Der Dienstleister informiert über solche Anpassungen rechtzeitig im Voraus.

Die Preisanpassung erfolgt jährlich anhand des vom Österreichischen Statistischen Zentralamt veröffentlichten Verbraucherpreisindex (VPI), entsprechend der Veränderung des VPI 2020 vom Jänner bis Dezember. Nachträgliche steuerliche oder abgabenrechtliche Forderungen fallen zu Lasten des Auftraggebers.

6. Zahlungsbedingungen

Falls keine speziellen Vereinbarungen getroffen wurden, wird die Abrechnung für die Bereitstellung von Software und Hardware oder für einmalige Leistungen nach der Erbringung dieser Dienste durchgeführt. Bei fortlaufenden Verpflichtungen, wie etwa Wartungsvereinbarungen, erfolgt die Zahlung jeweils monatlich im Voraus. Die Zahlungen sind ohne jegliche Abzüge und Gebühren binnen 14 Tagen nach dem Ausstellungsdatum der Rechnung zu leisten. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist fallen Verzugszinsen in Höhe von 12 Prozent pro Jahr an.

Sofern nicht anders geregelt, erfolgt die Rechnungsstellung durch den Dienstleister digital im PDF-Format und wird via E-Mail versendet. Auf Anfrage des Auftraggebers kann der Dienstleister die Rechnung auch in Papierform ausstellen und per Post zusenden.

Die Beachtung der festgelegten Zahlungstermine ist eine grundlegende Voraussetzung für die Vertragserfüllung durch den Dienstleister. Sollten die Zahlungsfristen nicht eingehalten werden, ist der Dienstleister berechtigt, die Arbeit einzustellen und/oder nach einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Die damit verbundenen Kosten, einschließlich Mahn- und Anwaltsgebühren sowie möglicher entgangener Gewinn, liegen beim Auftraggeber. Der Auftraggeber darf Zahlungen nur dann zurückhalten, wenn es sich um Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis handelt. Innerhalb einer laufenden Geschäftsbeziehung wird jeder Auftrag als eigenständiges Vertragsverhältnis behandelt.

Der Dienstleister hat das Recht, Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder nach Erhalt einer angemessenen Sicherheitsleistung durchzuführen, sollte die Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers in Frage stehen. Bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises, einschließlich aller Zinsen und Kosten, verbleiben die gelieferten Güter im Eigentum des Dienstleisters. Währenddessen liegt das Risiko beim Auftraggeber, der auch für die ordnungsgemäße Wartung der Güter aufkommen muss.

7. Gewährleistung

Der Dienstleister sichert zu, unter Vorbehalt der nachstehenden Bedingungen, dass alle in einem separaten Vertrag und dessen Anlagen festgelegten Leistungsmerkmale und der Umfang der Dienstleistung erfüllt werden. Soweit nicht abweichend vereinbart, übernimmt der Dienstleister keine Garantie für die Kompatibilität der vom Auftraggeber eigenständig erworbenen Software mit der vom Dienstleister bereitgestellten oder betreuten Software.

Der Auftraggeber erkennt an, dass Beratungen und Produktinformationen, die vor oder während des Vertragsabschlusses gegeben werden, ausschließlich informativen Charakter haben und keine verbindlichen Zusagen im Rahmen der Gewährleistung darstellen.

Die Frist für die Gewährleistung beträgt sechs Monate, beginnend mit der Aushändigung der Dienstleistung. Falls die Dienstleistung nicht fristgerecht in Empfang genommen wird, startet die Frist mit dem Zeitpunkt der Bereitstellung oder dem Versuch der Übergabe. Eine Überprüfung durch den Auftraggeber ist erforderlich, und die Dienstleistung wird als abgenommen betrachtet, sollte innerhalb einer angemessenen Zeit keine Mängelrüge erfolgen. Der Nachweis eines Mangels obliegt dem Auftraggeber.

Falls eine schriftliche Bestätigung durch den Auftraggeber über die Abnahme der Leistung vereinbart wurde, muss diese innerhalb von vier Wochen nach Aushändigung unterzeichnet werden. Ohne eine schriftliche Beanstandung oder Unterzeichnung innerhalb dieser Frist gilt das Protokoll nach Ablauf als angenommen. Offensichtliche Mängel müssen dennoch sofort beanstandet werden.

Der Dienstleister verpflichtet sich zur Behebung von Mängeln, die unverzüglich und schriftlich vom Auftraggeber gemeldet wurden, sofern diese zum Zeitpunkt der Übergabe bereits vorhanden waren. Die Gewährleistung für Mängel, die einmalig auftreten, nicht reproduzierbar sind oder nicht dauerhaft bestehen, ist ausgeschlossen.

Bei einem behebbaren Mangel hat der Auftraggeber zunächst nur Anspruch auf Nachbesserung. Kann ein Fehler nicht binnen einer angemessenen Frist behoben werden oder ist die Behebung unverhältnismäßig aufwendig, steht dem Auftraggeber eine Preisminderung zu, bei erheblichen Mängeln auch das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Bei teilbaren Leistungen beschränkt sich ein Rücktrittsrecht auf den mangelhaften Teil der Leistung.

Die Gewährleistung erlischt, wenn die Leistung nach der Übergabe durch den Auftraggeber oder eine diesem zuzuordnende Person verändert, unsachgemäß installiert, gewartet, repariert, verwendet oder unzulässigen Bedingungen ausgesetzt wurde, oder wenn technische Originalteile modifiziert oder entfernt wurden, die Wartung vernachlässigt wurde, oder wenn der Auftraggeber Softwareaktualisierungen von Dritten bezieht, es sei denn, der Auftraggeber kann nachweisen, dass diese Umstände nicht ursächlich für den beanstandeten Mangel waren. Sollte sich bei der Überprüfung einer Mängelmeldung herausstellen, dass kein Gewährleistungsfall vorliegt, werden die Überprüfungskosten nach den aktuellen Stundensätzen des Dienstleisters berechnet.

8. Haftung

Der Dienstleister übernimmt die Verantwortung für jegliche Schäden ausschließlich unter folgenden Bedingungen: a) Im Falle von Ansprüchen, die unter das Produkthaftungsgesetz fallen, sowie bei absichtlich verursachten Schäden, haftet der Dienstleister uneingeschränkt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. b) Bei grober Fahrlässigkeit wird die Haftung des Dienstleisters, im Rahmen des gesetzlich Zulässigen, auf den Wert des jeweiligen Auftrags beschränkt, jedoch maximal bis zu einem Betrag von 40.000 Euro. Dabei wird unter dem Auftragswert bei Zielvereinbarungen der gesamte Nettoauftragswert verstanden, bei fortlaufenden Verpflichtungen der Nettoauftragswert über zwölf Monate. c) Für leicht fahrlässig verursachte Schäden übernimmt der Dienstleister keine Haftung.

Gemäß der gesetzlichen Erlaubnis besteht seitens des Dienstleisters keine Haftung für entgangene Gewinne, indirekte Schäden, verlorenen Verdienst, vergebliche Aufwendungen, nicht greifbare Verluste, Folgeschäden, Ansprüche Dritter, Datenverlust oder Schäden, die aufgrund von höherer Gewalt oder Arbeitskämpfen entstehen. Ebenso besteht keine Verpflichtung zum Schadensersatz, wenn der Auftraggeber die Einhaltung der Montage-, Installations- und Betriebsvorgaben nicht befolgt.

Verzichtet der Auftraggeber auf die Nutzung eines Testsystems, trägt der Dienstleister keine Verantwortung für Schäden, die durch den Einsatz eines solchen Systems hätten vermieden werden können, beispielsweise Schäden oder Ausfälle, die bei Softwareaktualisierungen oder im Rahmen von Ausfalltests auftreten könnten. Dies hat auch keine nachteiligen Konsequenzen für den Dienstleister. Insbesondere werden Ausfallzeiten, die bei der Festlegung eventuell vereinbarter Verfügbarkeitszeiten berücksichtigt werden müssten, in diesem Zusammenhang nicht beachtet. Das gleiche gilt für die Anwendung vereinbarter Pönalen.

Dies gilt ebenfalls für unbedeutende Unterbrechungen oder Beeinträchtigungen der vertraglich vereinbarten Leistungen, die durch betriebliche Umzugsaktionen des Dienstleisters verursacht werden, wie zum Beispiel die Verlagerung von Servern zwischen zwei Rechenzentren. Eine Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Leistung wird insbesondere dann als unbedeutend angesehen, wenn dadurch der reguläre Geschäftsbetrieb des Auftraggebers nicht oder nur unwesentlich gestört wird, beispielsweise bei einer Unterbrechung außerhalb der Geschäftszeiten des Auftraggebers.

9. Unangemessene Vertragsbedingungen

Die Möglichkeit, einen zwischen den Vertragsparteien geschlossenen Vertrag aufgrund einer erheblichen Unausgewogenheit der Leistungen anzufechten, ist entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ausgeschlossen.

10. Vertragsauflösung

Falls nicht anders vereinbart, ist es den Vertragsparteien möglich, unbefristet geschlossene Verträge mit einer Frist von sechs Monaten zum Jahresende hin zu kündigen. Dies kann entweder durch Versand eines Einschreibens oder mittels einer elektronischen Übermittlung erfolgen, entsprechend den rechtlichen Bestimmungen zur Zustellung. Eine Vertragsauflösung kann zudem sofort erfolgen, ohne die Einhaltung einer Kündigungsfrist, wenn eine Partei ihren finanziellen Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht innerhalb von 14 Tagen nach einer formellen Mahnung nachkommt.

Sollte der Auftraggeber den Vertrag aus Gründen beenden, die der Dienstleister zu verantworten hat, ist lediglich eine Vergütung für den Teil der Leistungen fällig, die für den Auftraggeber von Nutzen sind.

11. Datenschutz und Vertraulichkeit

Die Vertragsparteien können Zugriff auf vertrauliche Informationen der Gegenseite erhalten und verpflichten sich, diese Informationen nicht offenzulegen, Dritten nicht zugänglich zu machen, nicht zu publizieren und ausschließlich zu Zwecken innerhalb des vertraglichen Rahmens zu nutzen.

Trotz dieser Vereinbarung ist es dem Dienstleister gestattet, vertrauliche Informationen unter bestimmten Umständen, wie beispielsweise zur Fehlerbehebung, an Dritte weiterzugeben. Dies schließt die Weitergabe von Fehlerprotokollen, Speicher- oder Datenbankinhalten an Softwareentwickler mit ein. Beide Vertragsparteien verpflichten sich dazu, ihre Angestellten und Beauftragten hinsichtlich der Wahrung der Vertraulichkeit zu instruieren. Sollten vertrauliche Dokumente oder Daten irrtümlich in den Besitz einer Partei gelangen, sind diese unverzüglich zurückzugeben oder zu löschen und vertraulich zu behandeln.

In Fragen des Datenschutzes gilt die jeweils aktuelle Version des österreichischen Datenschutzgesetzes.

Die Pflicht zur Geheimhaltung bleibt auch nach Vertragsende bestehen.

Eine Befreiung von der Geheimhaltungspflicht tritt nur ein, wenn eine ausdrückliche schriftliche Entbindung durch den anderen Vertragspartner erfolgt oder gesetzliche Vorgaben die Einhaltung der Verschwiegenheit ausschließen.

12. Marketing und Werbung

Der Auftraggeber gibt sein Einverständnis, dass seine Verkehrsdaten für die Bewerbung von Telekommunikationsangeboten und die Erbringung zusätzlicher Dienstleistungen durch den Dienstleister genutzt werden dürfen.

Weiterhin stimmt der Auftraggeber zu, Informationen und Werbematerial über Produkte und Dienstleistungen des Dienstleisters sowie dessen Geschäftspartner, wie in den Vertragsdokumenten aufgeführt, in einem angemessenen Rahmen per E-Mail zu erhalten. Die persönlichen Daten des Auftraggebers, einschließlich Name und E-Mail-Adresse, verbleiben dabei ausschließlich in der Verwaltung des Dienstleisters. Diese Zustimmung kann vom Auftraggeber jederzeit mittels Schreiben, Fax oder E-Mail widerrufen werden. In jeder Werbe-E-Mail wird dem Auftraggeber die Möglichkeit gegeben, den Erhalt weiterer Mitteilungen zu unterbinden.

Der Dienstleister ist ebenfalls befugt, den Namen und das Markenlogo des Auftraggebers für eigene Marketingaktivitäten zu verwenden, beispielsweise auf der Webseite oder in Broschüren des Dienstleisters.

13. Urheberrechte

Das Copyright und alle damit verbundenen Rechte an den vom Dienstleister entwickelten Softwareprodukten, Dokumentationen, Methoden, Ergebnissen, Entwürfen und jeglichen anderen Materialien liegen ausschließlich beim Dienstleister, selbst wenn diese in Zusammenarbeit oder nach Vorgaben des Auftraggebers entstanden sind.

Sofern nicht anders vereinbart, erhält der Auftraggeber eine nicht übertragbare, nicht exklusive und geografisch unlimitierte Berechtigung zur Nutzung dieser Werke. Diese Nutzungsberechtigung endet automatisch mit dem Abschluss des zugrunde liegenden Vertragsverhältnisses zwischen den Parteien, es sei denn, eine andere Regelung wurde getroffen. Die Berechtigung zur Nutzung der Werke durch den Auftraggeber beschränkt sich, selbst nach der Entrichtung des vereinbarten Honorars, auf den internen Geschäftsbereich.

Für Software von Drittanbietern, also solche Produkte, die weder vom Dienstleister noch in seinem Auftrag erstellt wurden, gelten die Urheberrechts- und Lizenzbestimmungen der jeweiligen Hersteller. Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Einhaltung dieser Bestimmungen und stellt den Dienstleister von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Rechte entstehen könnten. Die Lizenz für die Nutzung von Softwareprodukten Dritter endet, sofern nicht abweichend vereinbart, mit der Beendigung des Vertrages, der die Grundlage für die Lizenzerteilung bildet.

14. Rechtswahl und Gerichtsstand

Österreichisches Recht ist anwendbar. Gerichtsstand ist das Bezirksgericht Linz

15. Schlussbestimmungen

Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Laufzeit des Vertrages sowie für ein Jahr danach, keine Mitarbeiter des Dienstleisters oder von diesem nahestehenden Unternehmen, die an der Ausführung des Vertrages beteiligt waren, direkt oder über Dritte abzuwerben oder einzustellen. Sollte dennoch ein Mitarbeiter des Dienstleisters zum Auftraggeber wechseln, hat der Dienstleister Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von sechs Bruttomonatsgehältern des betreffenden Mitarbeiters, unabhängig von dessen Beschäftigungsdauer beim Dienstleister.

Sofern nicht anders festgelegt, finden die gesetzlichen Bestimmungen, die zwischen Unternehmen Anwendung finden, Gültigkeit. Jegliche Übertragung von Rechten oder Pflichten aus dem Vertrag durch den Auftraggeber bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Dienstleisters.

Der Auftraggeber stellt dem Dienstleister, sofern notwendig, während der Vertragsdurchführung freien und gesicherten Zugang zu seinen Geschäftsräumen zur Verfügung und versorgt ihn unentgeltlich mit den erforderlichen Arbeitsmitteln, wie beispielsweise Büroraum, Telefon und Computer.

Sollten Teile dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine den unwirksamen Bestimmungen möglichst nahekommende Regelung zu treffen. Das gleiche gilt für eventuelle Regelungslücken. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform, was auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel gilt. Es bestehen keine mündlichen Nebenabreden. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind in ihrer jeweils aktuellen Version gültig und einsehbar. Änderungen werden dem Auftraggeber über die nächste Rechnung mitgeteilt und gelten als akzeptiert, wenn nicht binnen vier Wochen nach Rechnungsdatum schriftlich widersprochen wird.